Kostenstelle

Kostenstelle
1. Begriff: Spezielle  Bezugsgröße der Kostenrechnung. K. sind als Orte der Kostenentstehung funktionell, nach Verantwortungsbereichen, nach räumlichen Gesichtspunkten, nach Kostenträgergesichtspunkten, nach speziellen abrechnungs- oder leistungstechnischen Gesichtspunkten rechnungsmäßig abgegrenzte institutionelle Teile des Gesamtbetriebs, für die Kosten separat erfasst werden.
- 2. Arten: (1) Vorkostenstelle ( Hilfskostenstelle) oder  Endkostenstelle; (2)  Hauptkostenstelle oder  Nebenkostenstelle; (3)  Hilfskostenstelle.
- 3. Prinzipien der Bildung von K.: Innerhalb einer K. sollte stets eine eindeutige Beziehung zwischen den anfallenden Kosten und den erzeugten Leistungen bestehen. Zur Wirtschaftlichkeitserzielung und -kontrolle sollte eine Identität zwischen Kostenstelle und Verantwortungsbereich vorliegen. K. sollten klar voneinander abgegrenzt sein. Der Grad der Kostenstellendifferenzierung sollte Gegenstand einer Wirtschaftlichkeitsüberlegung sein.
- Vgl. auch  Kostenplatz,  Kostenstellenrechnung.

Lexikon der Economics. 2013.

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